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Garten- und Landschaftspflege, Hausmeisterservice und mehr – aus Deiner Nachbarschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen von Leonard Niemeyer (nachfolgend „Dienstleister“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmen (nachfolgend "Kunde"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Garten- und Grünanlagenpflege sowie Hausmeisterservice. Zu den Leistungen im Gartenbereich zählen insbesondere, aber nicht abschließend, die regelmäßige Pflege von Rasenflächen, Beeten und Hecken, Baum- und Strauchschnitt, Unkrautbeseitigung, Bewässerung, die saisonale Vorbereitung und Nachsorge von Außenanlagen, die Pflege von Wegen und Einfassungen, das Entfernen von Laub und Schnittgut sowie kleinere Instandhaltungsmaßnahmen im Außenbereich. Im Rahmen des Hausmeisterservices werden unter anderem Kontrollgänge, Kleinreparaturen, die Betreuung technischer Anlagen, das Schließen und Öffnen von Gebäuden, Winterdienste, die Reinigung von Gemeinschaftsflächen sowie die Koordination von Fremdfirmen übernommen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder einem individuell erstellten Angebot. Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Ein bestimmter Erfolg im Sinne eines Werkvertrages wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; andernfalls handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches oder mündliches Angebot des Dienstleisters annimmt. Alternativ gilt ein Vertrag auch dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber die angebotenen Leistungen – wie etwa Gartenpflege, Hausmeistertätigkeiten oder sonstige vereinbarte Arbeiten – tatsächlich in Anspruch nimmt. Erfolgt keine ausdrückliche Annahmeerklärung, so gilt die Annahme spätestens mit dem Beginn der Durchführung der Leistungen als erfolgt.

4. Leistungs- und Mitwirkungspflichten

Die vom Dienstleister geschuldeten Leistungen im Bereich Gartenpflege und Hausmeisterservice werden fachgerecht, sorgfältig und nach anerkannten Standards der Branche erbracht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere der ungehinderte Zugang zu den betreffenden Grundstücken, Außenanlagen, Gebäuden oder technischen Einrichtungen, die Bereitstellung notwendiger Schlüssel, Zugangsmöglichkeiten und Informationen über besondere örtliche Gegebenheiten (z. B. unterirdische Leitungen, empfindliche Pflanzen, Sicherheitsvorkehrungen). Der Auftraggeber hat den Dienstleister rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf mögliche Gefahrenquellen, besondere Risiken oder Einschränkungen hinzuweisen. Sollten für bestimmte Arbeiten Genehmigungen, Sondernutzungsrechte oder Absprachen mit Dritten erforderlich sein (z. B. bei Arbeiten auf Gemeinschaftsflächen), so sind diese vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen. Soweit der Auftraggeber Maschinen, Geräte oder Materialien für die Ausführung der Arbeiten bereitstellt, haftet er dafür, dass diese sich in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand befinden und den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Für Schäden, die aus der Verwendung mangelhafter oder nicht geeigneter Arbeitsmittel des Auftraggebers resultieren, übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, die für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und den Dienstleister vor Beginn der Arbeiten über besondere Sorgfaltspflichten (z. B. gegenüber Dritten, Mietern oder Besuchern) zu informieren. Unterbleiben erforderliche Mitwirkungsleistungen trotz vorheriger Aufforderung und angemessener Fristsetzung, ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen oder – nach fruchtlosem Fristablauf – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei gewerblichen Auftraggebern ist zudem eine Ansprechperson zu benennen, die zur Abstimmung, Entscheidungsfindung und Abnahme der Leistungen befugt ist und dem Dienstleister während der Ausführung als zentrale Kontaktperson zur Verfügung steht.

5. Vergütung

Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes oder gemäß einer individuell getroffenen Preisvereinbarung. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben, da der Dienstleister als Kleinunternehmer tätig ist. Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen (z. B. monatliche Pflegeverträge) kann eine pauschale Abrechnung vereinbart werden. Der Dienstleister ist bei größeren Einzelaufträgen berechtigt, angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei der Beschaffung von Materialien, Geräten oder bei langfristigen Einsätzen. Ein Anspruch auf Skonto, Rabatte oder sonstige Nachlässe besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Dienstleisters. Andere Zahlungsarten bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Dienstleisters. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur insoweit möglich, als sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, gemäß den Regelungen in §5 (Vergütung). Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 286 und 288 BGB, einschließlich der daraus resultierenden Verzugszinsen und Mahngebühren. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen und/oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Dienstleister ist ferner berechtigt, offene Forderungen an einen Inkassodienstleister abzutreten, um die Forderung einzutreiben.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Dienstleister gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und entsprechend den vertraglich vereinbarten Leistungen ausgeführt werden. Keine Gewährleistung besteht insbesondere für folgende Fälle:
• Für das Anwachsen von Pflanzen, das Keimen oder Säen von Saatgut, da diese von zahlreichen natürlichen und witterungsbedingten Einflüssen abhängig sind oder nicht vollständig vom Dienstleister kontrolliert werden können.
• Für Mängel, die auf Leistungen Dritter (z. B. Pflanzmateriallieferanten) zurückzuführen sind.
• Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Pflegefehler, unzureichende Bewässerung oder unautorisierte Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
• Für Fehler oder Mängel, die durch fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers verursacht wurden oder sich daraus ergeben.
• Für Mängel, die nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftreten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich oder per E-Mail dem Dienstleister anzuzeigen.

8. Haftung

Haftung gegenüber Verbrauchern (B2C)

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB haftet der Dienstleister uneingeschränkt:
• bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
• nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes,
• im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung des Dienstleisters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden – wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensschäden – haftet der Dienstleister gegenüber Verbrauchern nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene Pflege und Bewässerung der bepflanzten Flächen sicherzustellen, da der Dienstleister keine Gewähr für das Anwachsen und die weitere Entwicklung von Pflanzen übernimmt. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Pflege durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Dienstleister handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Diese Haftungsregelungen gelten im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung. Unabdingbare Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Haftung gegenüber Unternehmern (B2B)

Der Dienstleister haftet uneingeschränkt:
• bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
• nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes,
• im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Die Haftung des Dienstleisters ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vom Auftraggeber im Rahmen des betreffenden Auftrags gezahlten Vergütung, maximal jedoch 2.000 Euro je Schadensfall, begrenzt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen, dass erforderliche Zugänge frei und zugänglich sind. Schäden oder Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung oder unzureichende Pflege nach Abschluss der Leistungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an übergebenen Materialien (z. B. Pflanzen, Deko-Elemente, Schlüssel) verfügt und stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung resultieren.

9. Datenschutz

Der Dienstleister hält alle geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO und das BDSG, ein. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung verarbeitet und gegebenenfalls an notwendige Dritte, wie Subunternehmer, weitergegeben. Mit diesen Dritten bestehen Vereinbarungen zur Einhaltung des Datenschutzes.

Der Kunde wird auf die Datenschutzerklärung des Dienstleisters hingewiesen, in der weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten des Kunden enthalten sind.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, wie Pflanzen, Materialien oder Werkzeuge, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Dienstleisters. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten gegen übliche Risiken wie Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden angemessen zu versichern. Verkauft oder verwendet der Kunde die Waren weiter, die noch im Eigentum des Dienstleisters stehen, tritt er hiermit bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an den Dienstleister ab. Der Dienstleister nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Dienstleisters hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu benennen und alle notwendigen Auskünfte zur Forderungseinziehung zu erteilen.

11. Teilleistungen

Der Dienstleister ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Teilleistungen gelten als Teil der gesamten vertraglich vereinbarten Leistung und sind entsprechend der Vereinbarung zwischen den Parteien abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme von Teilleistungen erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie die vollständige Leistungserbringung. Im Falle von Teilleistungen wird der Dienstleister den Kunden rechtzeitig über den Fortschritt informieren und etwaige Teilleistungen zur Abnahme anbieten, sofern dies im Rahmen des Projekts erforderlich ist. Teilleistungen dürfen die Gesamterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht unangemessen verzögern oder den Gesamtfortschritt des Projekts beeinträchtigen.

12. Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Version umfasst die Unwirksamkeit von Bestimmungen, den anwendbaren Rechtsrahmen sowie den Gerichtsstand für Kaufleute.